Freispruch im Coronaprozess

Der hatte den Fehler tatsächlich nicht gemacht, ergab der Prozess vor dem Amtsgericht Lüneburg. Zwar hatte der Unternehmer die Pandemie-Überbrückungshilfe tatsächlich zu Unrecht beantragt. Denn: Sein Unternehmen war schon vor dem Virus in Schieflage. Ein Ausschlusskriterium für Coronahilfen.

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