OVG: „Ordentliche Verordnung“ nur in wenigen Punkten unwirksam

Saal 1 des Lüneburger Oberverwaltungsgerichtsgebäudes an der Uelzener Straße haben die Verantwortlichen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) sowie des Rechtsamts beim Heidekreis in keiner besonders guten Erinnerung. Ende des vergangenen Jahres hatte der 4. Senat des höchsten niedersächsischen Verwaltungsgerichts in zwei Musterverfahren die 2020 vom Kreistag beschlossene Schutzgebietsverordnung für das Aller-Leine-Tal (ALT) für unwirksam erklärt und dem Landkreis aufgetragen, eine neue Satzung vorzulegen (Artikel „Verordnung für das Aller-Leine-Tal gekippt“ vom 12. Dezember 2024).

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