„Unser Einfluss ist gering“

Der Gemeinderat hat die vierte Stufe des Lärmaktionsplans (LAP) beschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung sind dabei mit eingeflossen. Der LAP ist eine Pflicht von lärmbetroffenen Kommunen aufgrund der Lärmumgebungs-Richtlinie der EU. Die Nähe zur Bundesautobahn 7 ist für Bispingen der Hintergrund.

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