Alte Ausgaben 5. Mai 2025

In der Sitzung der städtischen Collegien hieselbst wurde ein Hundesteuer-Regulativ berathen und beschlossen, wonach für sämmtliche steuerpflichtigen Hunde der Stadt eine jährliche Steuer von 3 Mark zu zahlen ist. Für jeden zur Steuer angemeldeten Hund soll ein am Halsband desselben zu befestigendes Blechzeichen verabfolgt werden. Die seitherige Hundesteuer von jährlich 3 Mark ist danach beibehalten, nur werden für die Zukunft auch Jagdhunde zu versteuern sein, was seither nicht der Fall gewesen ist. 5\.

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