Palettenweise Haarspray gekauft

Süchtig nach Haarspray war ein 32-jähriger Angeklagter aus dem Heidekreis, der sich am Landgericht Verden, wie gestern berichtet, nicht wegen des Konsums, sondern wegen der im Rausch begangenen Straftaten verantworten musste. Zur Sprache kam in der Berufungsverhandlung, dass er mit diesem lebensgefährlichen „Schnüffeln“ kein Einzelfall im Heidekreis sei. Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht, denn Haarsprays und Deosprays fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. „Wir hatten fast täglich mit ihm zu tun.

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