Nur sehr schwer durchzusetzen

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 legen „empfohlene“ Rahmenrichtlinien in Artikel 1 ff. der Verordnung fest, die die einzelnen Kommissionen der beteiligten Nationen der EU berücksichtigen „sollen“. Also ist die Mindestlohnrichtlinie eine Empfehlung, die zu beachten ist.

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