Flexiblerer Pflegerahmen
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert: Wer pflegebedürftige Angehörige ab Pflegegrad 2 betreut und selbst verhindert ist, kann Kurzzeit- oder Verhinderungspflege beantragen. Ab dem 1. Juli gelten neue, einheitliche Regelungen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3539 Euro pro Jahr.