Nachwuchsproblem bei ausbleibender Finanzierung

Die größte Herausforderung sei der ambulante Bereich. „Dort gibt es eine eindeutige, unstrittige Finanzierungslücke von 2500 bis 3000 Euro monatlich pro Stelle. “ Die Weiterbildungsstätten können die Kosten nicht allein über die Vergütung der Behandlungsleistungen decken, die Stellen müssten über die Krankenkassen finanziert werden. Es brauche daher dringend eine gesetzliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch V, da dieses die Verwendung von Krankenkassengeldern bestimme.

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