Streikrecht ist im Grundgesetz verankert
Leserbrief Wenn keiner mehr fliegt... BZ vom 7. April Welche Möglichkeiten hat die Legislative, das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundrecht des Streiks zu beschneiden, und können die „Oberdeppen“ der Gewerkschaften und die protestierenden Landwirte das Land für ihre „eigenen“ Interessen in „permanente“ Geiselhaft nehmen? Das Grundrecht auf Streik ist im deutschen Grundgesetz verankert und kann nicht einfach eben mal durch die Legislative beschnitten werden.