Bestürzt über Ratsbeschluss

Es war damals sicher Ziel und Absicht des Rates, durch die Festsetzung der bisher geltenden Ruhezeiten, die Bürger vor Lärmbelastung zu schützen, indem gewisse Zeiten generell frei von Lärm zu halten sind, Zeiten, in denen man im Garten, auf dem Balkon oder auch nur in der Wohnung entspannen kann, in der kleine Kinder schlafen können. Damals hatte noch nicht - wie heute (fast) jeder - einen Laubbläser, einen Rasentrimmer oder einen Kärcher, dessen Geräusche Nachbarn an den Rand der Verzweiflung bringen können. Ja, auch heute schon halten sich die Nachbarn nicht immer an die Ruhezeiten. Aber wer sich dadurch gestört fühlt, hat zumindest das Recht und die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

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