Trunkenheit schützt vor Strafe nicht
Dass Beleidigungen, aggressives Verhalten, versuchte Körperverletzung gegen Dritte, insbesondere gegen Polizeibeamte, nicht straffrei bleiben können, machte das Amtsgericht Soltau in einem Strafverfahren gegen eine 37-Jährige deutlich. Die verheiratete Frau, die wegen Ruhestörung und Beleidigungen im mehr oder weniger alkoholisierten Zustand bereits polizeibekannt ist, hatte laut Anklage in der Nacht des 2. Juni 2024 im Bereich der Walsroder Straße Amtsträger im Rahmen von zwei Straftaten bei Diensthandlungen tätlich angegriffen, diese beleidigt und mit Gewaltanwendung Widerstand geleistet. Die Frau hatte sich derart aggressiv verhalten, dass ein Beamter seine am Mann geführte Kamera (Body Cam) einschaltete.