Alte Ausgaben 21. März 2025
Es ist mehrfach vorgekommen, daß Kindern in der Taufe andre Vornamen beigelegt worden, als diejenigen, welche in das Standesregister eingetragen, und demnach die rechtlichen allein gültigen sind. Durch solche Abweichungen können für die Kinder wie für deren Angehörigen die größten Mißstände entstehen, und haben wir daher an alle Betheiligte die angelegentliche Mahnung zu richten, darauf Bedacht zu nehmen, daß den Kindern bei der Taufe stets dieselben Vornamen beigelegt werden, welche in das Standesregister eingetragen sind. 21\. März 1900 Wie überall in den Ortschaften der Umgegend von Visselhövede, so wird auch hierorts die Weberei jetzt eifrig betrieben.