Die Frage eines jeden Krimis

Eigentlich waren vier Verhandlungstage angesetzt, doch das Urteil fällte der Vorsitzende Richter Dirk Ladage bereits nach dem zweiten. Im Fall eines 20-jährigen Munsteraners, der einen Pkw angezündet haben soll (BZ vom 14. März), war die Beweislage zu diffus: Gemäß dem Zweifelssatz sprach das Jugendschöffengericht Soltau den Heranwachsenden frei. Zuvor plädierte die Staatsanwaltschaft auf vorsätzliche, schwere Brandstiftung und ein Strafmaß von neun Monaten Freiheitsstrafe, für zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung, nach Jugendstrafrecht.

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