Unternehmen droht Pflicht zur Ausgleichszahlung

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Daten aus der Erhebung für das Jahr 2022 weisen für den Heidekreis 288 Betriebe aus, die unter die sogenannte Beschäftigungspflicht fallen. Mehr als ein Drittel, nämlich 38,5 Prozent, erfüllte diese Pflicht. Die Anzeige mit den Beschäftigtendaten aus dem Jahr 2024 muss bis zum 31.

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