Großer Andrang bei Beratung über Windkraft-Vorrangflächen
Bis Ende 2032 muss der Landkreis in zwei Tranchen insgesamt 4654 Hektar, 2,47 Prozent des Kreisgebiets, als Vorrangflächen für Windkraft ausweisen. Die erste mit 3596 Hektar (1,91 Prozent) ist zum 31. Dezember 2027 fällig. Es besteht also Zeitdruck.