„Ausdruck unsagbaren Hasses“
ist wegen drei heimtückisch begangener Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen, darin waren sich alle Juristen, auch die Verteidiger, gestern in ihren Schlussplädoyers am Landgericht Verden einig. Jedoch nicht bei der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe festzustellen sind. Das Urteil soll am Freitag, 28. Februar, um 11 Uhr verkündet werden.