160 Personen zählen in 22 Räumen der OBS Brief-Stimmen
2021 war aufgrund der Corona-Pandemie die bislang höchste Nutzung des Briefwahlrechts bei einer Bundestagswahl registriert. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wahlen zum Bundestag ergeben sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes (GG). Danach werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Neben diesen Wahlrechtsgrundsätzen tritt der ungeschriebene Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der auch aus Artikel 20 GG abgeleitet wird.