Heidewasser erneut auf dem Prüfstand
Großer Zwischenerfolg für die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) mit Sitz in Hanstedt: Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) lässt deren Klage gegen die Heidewasserförderung durch das Unternehmen Hamburg Wasser zu. Wie berichtet, hatte die IGN 2019 die Genehmigung des Landkreises Harburg rechtlich angegriffen und in verschiedenen Gerichtsverfahren vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht einen besseren Schutz der Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sowie der durch Grundwasserabsenkungen betroffenen Grundeigentümer gefordert. Das Verwaltungsgericht hatte die Klagen abgewiesen. „Es bleibt somit zunächst weiterhin offen, ob Hamburg Wasser dauerhaft bis zu 18,4 Millionen Kubikmeter Grundwasser jährlich aus der Nordheide fördern darf“, sagt der IGN-Vorsitzende Gerhard Schierhorn.