Kläger wehren sich gegen Abriss am Weinberg

In den zwei erstinstanzlichen Verfahren (OVG 1 KN 92/22 und 1 KN 111/22) wenden sich Wohnungseigentümergemeinschaften vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gegen den Erlass einer Sanierungssatzung nach dem Baugesetzbuch durch die Stadt Bad Fallingbostel. Mit ihrer Satzung hat die Stadt ein Gebiet festgelegt, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Bei dem Satzungsgebiet handelt es sich um das ehemals von britischen Streitkräften genutzte Wohngebiet Weinberg, dessen Gebäude nach deren Abzug bereits teilweise von der Stadt Bad Fallingbostel erworben und abgerissen worden sind. Weitere Gebäude stehen im Eigentum unter anderem der antragstellenden Wohnungseigentümergemeinschaften und sind teilweise vermietet.

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