Alte Ausgaben 8. Februar 2025
Die einfachsten Bestimmungen des Preßgesetzes scheinen einzelnen der hiesigen Buchdruckereibesitzern noch immer böhmische Dörfer zu sein. So wurde vorgestern eine Rede des „nächtlichen Lieutnants“ alias Unterofficier Brinkmann polizeilich beschlagnahmt, weil sie gegen die Formalien des Preßgesetzes verstieß, und gestern ereilte aus demselben Grunde die neue hier erscheinende „Hannoversche Tageszeitung“ dasselbe Schicksal. Wer schenkt den Herren Buchdruckereibesitzern ein Exemplar des Preßgesetzes? Oder wollen dieselben etwa die Polizei-Direction zwingen, durch die gesetzlich befohlene Beschlagnahme Reclame für sie zu machen?