Alte Ausgaben 17. Januar 2025

Gestern wurde in dem herrschaftlichen Forstorte Wisselshorst von dem Herrn Oeconom Schmidt hieselbst ein Hirsch, ein prachtvoller Vierzehnender, erlegt, ein Beweis, daß auch das Hochwild bei uns noch nicht gänzlich ausgerottet ist. 17\. Januar 1900 Nach § 617 des Bürgerlichen Gesetzbuches und Art. 95 des Einführungsgesetzes ist die Dienstherrschaft verpflichtet, im Falle der Erkrankung der Dienstboten denselben die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von 6 Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, zu gewähren, sofern nicht die Erkrankung von den Dienstboten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist.

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