Landkreis bietet neue Onlinedienstleistungen für Heilpraktiker
Für im Heidekreis tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist es möglich, ihre Anzeigepflicht nach Paragraph 7a des Niedersächsischen öffentlichen Gesundheitsdienst-Gesetz online und datensicher dem Landkreis zu übermitteln. Ebenso kann von den Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nach Paragraph 1 Heilpraktikergesetz online gestellt werden. Diese digitalen Lösungen vereinfachen die Anzeigepflicht und die Erlaubnisbeantragung, indem sie eine bequeme, zeiteffiziente Alternative zu Papierformularen bietet. Die elektronische Auswahlmöglichkeit trägt zudem dazu bei, Ressourcen zu schonen sowie die Effizienz zu optimieren.