Weniger Lärm und zukunftsweisende Stromerzeugung

In ihrer kürzlich abgehaltenen öffentlichen Sitzung haben die Mitglieder des Stadtrats einstimmig beschlossen, den Lärmaktionsplan der Stadt Munster aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben. Diese Entscheidung basiert auf der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 06. 2002 sowie auf § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG), die die Gemeinden alle fünf Jahre zur Erstellung von Lärmaktionsplänen verpflichten.

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