Neuerungen beim Kurzarbeitergeld
Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer ist seit dem am 1. Januar in Kraft. Die Regelung ist bis zum 31.