SoVD: Land fördert Urlaub für bedürftige Familien
In den Urlaub fahren, einmal ausspannen und sich erholen: Nicht für jede Familie ist das finanziell machbar. Deshalb fördert das Land Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen – wenn mindestens ein Kind teilnimmt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel informiert rund um das Förderangebot. Im Rahmen der einkommensabhängigen Leistung förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in Ferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien geeigneten Jugendherbergen oder anderen familiengerechten Einrichtungen wie Bauernhöfen und Campingplätzen in Deutschland.