Die Tücken des längeren Rückgaberechts

Zu Weihnachten werben viele Onlineshops mit einem verlängerten Rückgaberecht. Das klingt großzügig und sorgt für einen zeitlichen Puffer nach der Bescherung, falls das Geschenk nicht gefällt. Doch hier können im Gegensatz zum Widerrufsrecht Stolperfallen lauern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf bei der freiwilligen Händlerleistung zu achten ist.

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