Vom Pusten und Pinkeln
Alkohol: Kommt es zu Fahrauffälligkeiten wie Schlangenlinien, reicht ein Alkoholwert von 0,3 Promille bis 0,49 Promille bereits aus, um aus dem Verkehr gezogen zu werden. Ab einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 Promille beginnt der Bereich der Ordnungswidrigkeit und somit die relative Fahruntüchtigkeit. In der Regel muss eine Strafe gezahlt und der Führerschein abgegeben werden. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit und ein Straftatbestand vor.