Alte Ausgaben 18. Dezember 2024

Dem Bischof von Hildesheim ist katholischen Blättern zu Folge wegen Nichtbesetzung der Pfarrstelle zu Goslar eine neue Strafandrohung und zwar von 800 Thlr. zugegangen im Fall jene Pfarrstelle nicht bis zum 15. Januar 1875 wieder besetzt ist. Im Ganzen hat der Bischof wegen seiner Renitenz in Betreff der Wiederbesetzung der fraglichen Pfarrstelle 2000 Thlr.

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