Drei Deichverbände werden liquidiert
In Abstimmung mit dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat der Heidekreis in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) für die seiner Aufsicht unterliegenden Deichverbände geprüft, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. April 2023 (BVerwG 10 C 1. 23) für die Verbände Konsequenzen verursacht. Im Urteil des Gerichts heißt es, dass der in der Verbandssatzung benannte Hinweis, dass sich das Verbandsgebiet aus der in der Anlage zur Satzung beigefügten Karte ergibt, ohne eine Veröffentlichung dieser Landkarte zur Gesamtnichtigkeit der Satzung des gegründeten Verbandes führt.