Alte Ausgaben 14. Dezember 2024

Die städtischen Collegien von Lüneburg beschlossen in ihrer jüngsten Sitzung die s. g. Copulations- und Trauungsgebühren für die Folge nicht erheben zu lassen, denn es werde durch die Gebühren die Nachsuchung der kirchlichen Einsegnung erschwert, da die unbemittelten Brautleute, um diese Gebühren zu sparen, sich mit der bürgerlichen Eheschließung allein zu frieden geben würden. 14\.

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