Aus beschleunigten in Normalverfahren überführt
Das ging doch nicht so schnell wie ursprünglich erhofft. Statt mithilfe eines beschleunigten Verfahrens in den Ortschaften neues Bauland auszuweisen, muss Schneverdingen dies nun doch über den langen Weg organisieren. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Sommer 2023, das die Anwendbarkeit des Paragraphen 13b Bau-Gesetzbuch negativ beschied. Das Gesetz erlaube eine beschleunigte Aufstellung von Bebauungsplänen (ohne Umweltprüfung) für Freiflächen mit bis zu 10000 Quadratmetern im Außenbereich, wenn diese Flächen der Wohnnutzung dienen und an den bebauten Innenbereich anschließen.