„Ich war doch gar nicht so schnell – oder doch?“
In meiner langjährigen Berufspraxis als Polizeibeamter hatte ich bei der Unfallaufnahme oft Verursacherinnen oder Verursacher ermittelt, die mit dem Auto die Geschwindigkeit nicht genügend beachtet hatten, wodurch es zum Geschehen gekommen war. In vielen Fällen tauchte dann die Bemerkung auf: „Ich war doch gar nicht zu schnell, ich bin 50 gefahren“. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt sehr viel zur Thematik Geschwindigkeit aus und der Bußgeldkatalog enthält eine Tabelle mit einer großen Zahl möglicher Konsequenzen bei festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese Feststellung geht meist einher mit einem Beweis durch eine Messung, oft verbunden mit einem „Passfoto“ vom Fahrzeuglenker.