OVG kippt Verordnung für Aller-Leine-Tal
Worauf die Gegner der massiven Unterschutzstellung des Aller-Leine-Tals gehofft und was die Mitarbeiter der Kreisverwaltung befürchtet haben, ist nun eingetreten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in zwei Musterverfahren – es sind diverse Verfahren anhängig – die Verordnung des Landkreises gekippt. Von der OVG-Entscheidung zeigt sich Erster Kreisrat Oliver Schulze wenig überrascht – und hat auch gleich die Urheber im Visier. „Bei der beklagten Verordnung handelte es sich insbesondere hinsichtlich der Gebietsabgrenzung zwischen Landschafts- und Naturschutzgebiet nicht um eine Beschlussempfehlung der Verwaltung an den Kreistag, sondern um eine Auftragsarbeit durch den damaligen Kreisausschuss.