Verantwortungsvoll verwalten

Gemäß der Schuldenbremse darf der Bund 0,35 Prozent des Jahresbruttosozialprodukts an Neuverschuldung pro Haushaltsjahr aufnehmen. Nach Meinung der Politiker (die sowieso nie mit dem im Haushaltsplan veranschlagten Geld auskommen) ist eine Aufweichung der Schuldenbremse unbedingt erforderlich; ansonsten würden investigative und fiskalisch erforderliche Investitionen ausgebremst. Ich frage mich nur, weshalb der Bundestag schon vor der verfassungsgemäß festgelegten Schuldenbremse die Bundeshaushaltsordnung erlassen hat. Hier sehe ich zum Beispiel den Paragraphen 76 Bundeshaushaltsordnung als richtungsweisend an.

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