Alte Ausgaben 7. Dezember 2024
Der Amtsrichter Münchmeyer von hier hielt einen Vortrag über die Rechtshülfe der Gemeinden gegen fremde und einheimische arbeitsscheue Personen. In den sich daran knüpfenden Verhandlungen wurde als sicherster Schutz gegen derartige Personen empfohlen, fremden bettelnden Individuen keinerlei Almosen zu geben, sondern dieselben sofort zu ergreifen und an den Vorsteher zur Ablieferung an die Behörde zu übergeben. Bei einheimischen arbeitsscheuen Personen, welche arbeitsfähig sind, wurde empfohlen, dieselben gemeindeseitig zum selbstständigen Erwerbe ihres Unterhalts zu zwingen, ihnen aber keinerlei Obdach und Verpflegung unentgeltlich zu gewähren. Wenn dieselben nach Ablauf der ihnen zur Beschaffung eines Unterkommens und der Arbeit gesetzten Frist noch ohne Wohnung und Arbeit sich befänden, würden sie anzuzeigen und wie Vagabonden zu bestrafen sein.