OVG entscheidet über Naturschutz-Verordnung
Der Zoff um die Unterschutzstellung des FFH-Gebiets Aller-Leine-Tal geht auf sein vorläufiges Ende zu. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wird in dem Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung des Landkreises über das Landschafts- und Naturschutzgebiet vom 26. Juni 2020 am 10. Dezember in den Verfahren 4 KN 122/21 und 4 KN 157/21 entscheiden.