„Da braucht man Geduld“
Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe: „Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied“, beginnt Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In der Praxis ist dieses Ideal längst nicht erreicht. Zum Beispiel, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung geht. Zum Tag der Menschen mit Behinderung am vergangenen Dienstag wurde gerade erst wieder auf die Probleme und Benachteiligungen aufmerksam gemacht, mit denen sie immer noch zu tun haben.