„Wer bestellt, der zahlt auch“

Nahezu alle Kommunen im Land sind gezwungen, die gestiegenen Kosten beim Betrieb der Kindertagesstätten auf Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen. Dass der Steuerzahler der „letzte in der Nahrungskette“ ist, wie es ein Verwaltungsbeamter im BZ-Gespräch formuliert, sehen alle befragten Verbände gleichermaßen so. Zwar gibt es Zuschüsse von den Landkreisen, doch die kompensieren diese Kosten über die Kreisumlagen zurück auf die Kommunen. Das Pflichtangebot an Kitaplätzen, die ab 2026 verpflichtenden Ganztagsangebote an Grundschulen kosten Geld.

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