Fotografieren von Messbeamten ist strafbar
Vermehrt wurde festgestellt, dass Bilder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises bei der Geschwindigkeitsüberwachung angefertigt und in sozialen Netzwerken sowie in Whatsapp-Gruppen verbreitet werden. Der Landkreis betont, dass dieses Verhalten nicht nur den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzt, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.