Winterdienst: Was Hauseigner beachten müssen
Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee ist da. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin. Der ist von den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen. Die Winterdienstpflicht wird auch auf die Eigentümer der sogenannten Hinterliegergrundstücke und die hinführenden öffentlichen Wege übertragen.