Neue Höfeordnung tritt im Januar in Kraft

Der örtliche Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil teilt mit, dass ab dem 1. Januar die neue Höfeordnung in Kraft tritt und wichtige Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe mit sich bringt. Der Bundestag hat dem Gesetz am vergangenen Donnerstag zugestimmt. Die Höfeordnung, die in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gilt, regelt die Weitergabe von landwirtschaftlichen Höfen innerhalb der Familie und soll für mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung des Erbes sorgen.

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