Alte Ausgaben 20. November 2024
Das Appellationsgericht verhandelte in zweiter Instanz die Processe gegen die westfälischen Edeldamen wegen Beleidigung des Kreisgerichts anläßlich der Ueberreichung einer Adresse an den hiesigen Bischof. Die Angeklagten waren nicht erschienen, dagegen waren zahlreiche Mitglieder des westfälischen Adels und viele katholische Geistliche anwesend. Der Gerichtshof bestätigte das erstinstanzliche Erkenntniß, und die Gräfin Nesselrode-Reichenstein wurde zu 200 Thlrn. eventuell sechswöchentlicher Haft, die übrigen 30 Damen zu je 100 Thlrn.