Alte Ausgaben 18. November 2024

Seit uralten Zeiten erhebt die Stadt Lüneburg gewisse Copulations- und Hochzeitsgebühren, welche von allen Nupturienten, die sich in den städtischen Kirchen trauen lassen, entrichtet werden müssen. Da seit Einführung der Civilehe diese Gebühren, welche auch noch nach durchaus antiquirten Principien berechnet werden, die Nachsuchung der kirchlichen Trauung erschweren, ja für Unbemittelte geradezu einen Grund abgeben könnten, von der Einsegnung der Ehe durch die Kirche abzusehn, so hält es der Magistrat für angezeigt, künftig auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten. 18\. November 1899 Nachdem in allen benachbarten Dorfschaften in den letzten Jahren neue Schulhäuser entstanden oder die vorhandenen durch Anbauten erweitert sind, steht jetzt auch die Schulgemeinde Weesen in Unterhandlung wegen Neubaues eines Schulhauses.

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