Blaulicht und Sirene – und nun?
Obwohl ich mich schon vor längerer Zeit zum Thema blaues Blinklicht und Einsatzhorn in einer Kolumne geäußert hatte, möchte ich dieses noch einmal aufgreifen. Ein Leser hatte mich darum gebeten. Der Mann hatte im Urlaub beobachtet, wie offensichtlich orientierungslos Autofahrer reagierten, als sich ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn – im Volksmund auch Martinshorn genannt – der Fahrzeugschlange von hinten näherte. Gemäß § 38 der StVO – Wegerecht – haben alle anderen Verkehrsteilnehmer, also auch Fußgänger und Radfahrer, einem Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Folgeton, Sondersignale oder Sirene sofort freie Bahn zu schaffen.