Ein zu hartes Wort
Dasselbe wie dem Herrn Eick ist auch meiner Schwiegermutter beim Verkauf ihres Hauses widerfahren. Ich konnte bei Nachfrage folgendes in Erfahrung bringen: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer nach Stichtagsprinzip, wer also Eigentümer am Stichtag (1. Januar) ist, ist auch das ganze Jahr steuerpflichtig, egal, ob das Grundstück unterjährig verkauft wird. Das fällt dann meist erst bei den vierteljährlichen Fälligkeiten beziehungsweise Abbuchungen auf.