Ein Fan der Reform, aber ein Gegner des Gesetzes
Die Krankenhausreform besteht aus drei Schwerpunkten: Davon sind das Krankenhaus-Transparenzgesetz und die Hybrid-DRG-Verordnung bereits in Kraft. Letztere bedeutet, dass Vertragsärzte und Krankenhäuser für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung erhalten. Im Rahmen der Hybrid-DRG-Behandlung ist es Kliniken gestattet, diese Fälle auch kurzfristig aus klinischen Gründen bis maximal zwei Nächte stationär zu überwachen. Diese Hybrid-DRGs waren vormals klassische DRGs – also keine ambulanten Operationen - die eine höhere Vergütung erhielten.
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