Alte Ausgaben 26. Oktober 2024
Die Landessynode hat am Freitag einen von der Commission vorgelegten Gesetzentwurf über die Aufhebung der Gebühren für kirchliche Aufgebote und Trauungen genehmigt. Darnach wird nach Absicht der Synode vom 1. Januar 1875 an die Gebührenpflicht für alle kirchlichen Aufgebote und Trauungen aufgehoben, der den Geistlichen erwachsende Ausfall wird von den Kirchencassen, subsidiär von den Kirchengemeinden ersetzt, so lange nicht ein Ersatz des Ausfalls aus Staatsmitteln erfolgt. 26\.