60 Auffälligkeiten bei 200 Prüfungen

Auch wenn es für ein abschließendes Fazit zu früh ist, kann bereits jetzt eine erste Zwischenbilanz gezogen werden. So ergaben sich bereits jetzt in über 60 Fällen Anhaltspunkte, welche einer weiteren Überprüfung bedürfen. Neben möglichen Mindestlohnunterschreitungen konnten die Beamten auch erste Hinweise auf einen möglichen Leistungsmissbrauch in sieben Fällen sowie in weiteren sieben Fällen auf eine eventuelle illegale Ausländerbeschäftigung finden. Dabei kam es auch zu fünf Sachverhalten, welche die Zöllner bereits zur weiteren Bearbeitung an die Ausländerbehörde übergaben.

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