Selbst für Datenschutz sorgen
Die Stadt Munster macht Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam, dass sie gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht haben, einer Weitergabe ihrer persönlichen Daten an politische Parteien, Presse und Rundfunk sowie Adressbuchverlage zu widersprechen. Damit können sie verhindern, dass für sie sensible Informationen veröffentlicht werden. Damit haben Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten, können selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihre Informationen hat. Laut den Bestimmungen des BMG haben die Meldebehörden die Pflicht, Meldepflichtige bei der Anmeldung des Wohnsitzes oder einmal im Jahr durch eine öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungssperren zu informieren.