Geld fürs Laub fegen?

In aller Regel blitzt ein Grundstückseigentümer vor Gericht ab, wenn er von seinem Nachbarn Geld verlangt, weil der Laubfall dessen Baums im Herbst einen hohen Reinigungsaufwand auf seinem Grundstück sowie auf Gehwegen und Straßen davor verursacht. Dies teilt jetzt Haus und Grund Soltau unter Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit (BGH-Urteil vom 14. November 2003, V ZR 102/03). „Nur in Ausnahmefällen kann es Entschädigungen in Geld für erhöhten Reinigungsaufwand geben, so etwa dann, wenn Dachrinnen ständig verstopft werden und laufend gereinigt werden müssen, und auch dann, wenn mit einem normalen Arbeitseinsatz ohne maschinelle Hilfe die Massen herabfallenden Laubs nicht mehr beseitigt werden können“, sagt dazu Rechtsanwalt Daniel Zimmermann.

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